Entkernung ist eine bauliche Maßnahme bei dem kein kompletter Abriß vorgenommen wird, sondern die äußere Hülle erhalten bleibt für einen späteren Um- und Ausbau. Diese Maßnahme wird oft bei denkmalgeschützten Gebäuden angewendet oder wenn die äußere Hülle aus städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.
Bei dieser Entkernung des Gebäudes wurden die Gefache sowie die alten Decken und Fußböden entfernt. Nachdem die Entkernung erfolgt ist können nun alle anderen weiteren baulichen Maßnahmen erfolgen.